Hausverwalter wechseln – Ihr Ratgeber für Eigentümer in Berlin

dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.

Veröffentlicht am 02. Juli 2025

Der Wechsel der Hausverwaltung ist ein sensibles, aber oft notwendiges Thema – besonders in einer Metropole wie Berlin, wo Eigentümergemeinschaften (WEGs) mit den Herausforderungen eines angespannten Immobilienmarkts, wachsender Bürokratie und digitaler Umbrüche konfrontiert sind. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Hausverwaltung rechtssicher kündigen, welche Fristen gelten und wie Sie mit dydo Immobilien & Hausverwaltung Berlin einen reibungslosen Übergang sicherstellen – ganz gleich, ob Sie eine WEG oder ein Mietshaus vertreten..

Übersicht

Warum eine Hausverwaltung wechseln?

Ein Wechsel der Hausverwaltung ist kein einfacher Schritt, aber manchmal unvermeidlich. Typische Gründe sind:

  • Mangelnde Erreichbarkeit oder schlechte Kommunikation: Wenn Anliegen unbeantwortet bleiben, führt dies schnell zu Frustration.
  • Fehlende Transparenz bei Abrechnungen: Unklare oder fehlerhafte Abrechnungen gefährden das Vertrauen.
  • Unzureichende Instandhaltung oder schleppende Reparaturen: Verzögerungen bei Wartungsarbeiten mindern den Immobilienwert.
  • Verstöße gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft: Nicht umgesetzte Beschlüsse verletzen die Interessen der WEG.
  • Veraltete Verwaltungsprozesse ohne digitale Unterstützung: In einer digital vernetzten Stadt wie Berlin erwarten Eigentümer und Mieter moderne Tools.

Eine zuverlässige, moderne und lokal präsente Hausverwaltung ist in Berlin entscheidend für den Werterhalt Ihrer Immobilie und die Zufriedenheit von Eigentümern und Mietern.

Wusstest du schon?

Dank der WEG-Reform 2020 ist der Wechsel der Hausverwaltung heute deutlich einfacher geworden. Die neuen Regelungen geben Eigentümergemeinschaften mehr Rechte und machen den Prozess transparenter.

Schritt-für-Schritt: So kündigen Sie die Hausverwaltung

1. Gründe klären – intern und für sich selbst

Dokumentieren Sie die Gründe für den Wechsel schriftlich. Dies erleichtert die Kommunikation mit Miteigentümern und hilft, eine neue Verwaltung auszuwählen, die Ihre Erwartungen besser erfüllt. Beispielsweise können wiederholte Verstöße oder mangelnde Digitalisierung klare Argumente sein.

2. Abberufung beschließen

Die Abberufung der Hausverwaltung erfolgt durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Laut § 26 Abs. 3 S. 1 WEG (WEG-Reform 2020) genügt hierfür eine einfache Mehrheit (>50% der Stimmen). Ein besonderer Grund ist nicht erforderlich, was den Prozess erleichtert.

3. Kündigung des Verwaltervertrags

Nach der Abberufung bleibt der Verwaltervertrag formal bestehen und muss separat schriftlich gekündigt werden, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachzuweisen. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag geregelt, beträgt aber laut WEG-Reform 2020 maximal sechs Monate nach der Abberufung, sofern kein kürzerer Zeitraum vereinbart ist.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die Kündigungsfristen sind meist im Verwaltervertrag festgelegt. Üblich sind:

  • 3 bis 6 Monate Kündigungsfrist: Häufig ist die Kündigung zum Ende des Kalenderjahres oder Quartals möglich.
  • Gesetzlicher Standard: Ohne vertragliche Regelung endet der Vertrag sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG).

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich, z. B.:

  • Veruntreuung von Rücklagen
  • Wiederholte Nichterreichbarkeit
  • Nichtumsetzung von Beschlüssen
  • Missachtung gesetzlicher Vorgaben

Wichtig: Bei erstmaligen Verstößen kann eine Abmahnung erforderlich sein, bevor eine fristlose Kündigung rechtlich durchsetzbar ist. Dokumentieren Sie Verstöße mit Belegen (z. B. E-Mails, Protokolle) und Augenzeugen. Eine rechtliche Beratung, z. B. durch einen Anwalt oder die Haus & Grund Berlin, wird empfohlen, um Risiken zu minimieren.

Formelle Schritte: Eigentümerversammlung und Beschlüsse

Der Wechsel der Hausverwaltung erfordert zwei Beschlüsse:

  • Abberufung der aktuellen Verwaltung: Eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung genügt (§ 26 Abs. 3 S. 1 WEG).
  • Bestellung der neuen Hausverwaltung: Ebenfalls mit einfacher Mehrheit.

Diese Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung gefasst oder im Umlaufverfahren beschlossen werden. Im Umlaufverfahren ist keine Einstimmigkeit erforderlich, sondern nur eine einfache Mehrheit, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes festlegt (§ 23 Abs. 3 WEG). Dies erleichtert den Prozess, insbesondere bei größeren WEGs.

Wie dydo Immobilien & Hausverwaltung Berlin Sie unterstützt

dydo Immobilien & Hausverwaltung begleitet Eigentümer in Berlin und Umgebung beim gesamten Wechselprozess – professionell, transparent und mit umfassender Erfahrung. Mit über 5.000 verwalteten Einheiten in Berlin sind wir ein etablierter Partner für WEGs und Mietshausbesitzer.

Unsere Leistungen beim Verwaltungswechsel:

  • Prüfung des Verwaltervertrags: Analyse von Kündigungsfristen und rechtlichen Fallstricken.
  • Beschlussvorlagen: Unterstützung bei der Erstellung klar formulierter Beschlüsse.
  • Eigentümerversammlung: Begleitung oder Moderation auf Wunsch, um Konsens zu fördern.
  • Reibungslose Übergabe: Übernahme aller Unterlagen und Daten, digital oder physisch.
  • Moderner Verwaltervertrag: Aufsetzen eines klar strukturierten, gesetzeskonformen Vertrags.
  • Digitale Plattform: Nutzung moderner Tools für transparente Kommunikation und Dokumentenzugriff.

Digitalisierung: Ein echter Standortvorteil in Berlin

In einer digital vernetzten Stadt wie Berlin erwarten Eigentümer und Mieter modernen Service. Unsere digitale Plattform bietet:

  • Sofortzugriff auf Protokolle, Abrechnungen und Hausordnungen
  • Push-Mitteilungen bei Wartungsarbeiten oder Versammlungen
  • Schnelle Erreichbarkeit per Nachricht oder Formular
  • Reparaturmanagement mit Statusverfolgung
  • Echtzeit-Kontaktdaten für Eigentümer und Mieter
  • Digitales „Schwarzes Brett" statt Aushang im Hausflur

Warum Eigentümer in Berlin auf dydo setzen

  • Lokale Präsenz: Mit Sitz in Steglitz kennen wir die Berliner Bezirke.
  • Rechtssicherheit: Wir gewährleisten eine lückenlose, gesetzeskonforme Abwicklung, insbesondere im Rahmen der WEG-Reform 2020.
  • Transparenz & Servicekultur: Persönlich erreichbar, unterstützt durch digitale Tools.
  • Bewährte Expertise: Unsere Erfahrung mit über 5.000 Einheiten spricht für sich – Eigentümer schätzen unseren professionellen Wechselservice.

Fazit: Jetzt wechseln – mit dydo Immobilien & Hausverwaltung Berlin

Ein Wechsel der Hausverwaltung muss kein Risiko sein, wenn er gut vorbereitet ist und von einem starken Partner begleitet wird. dydo Immobilien & Hausverwaltung bietet umfassende Beratung und Unterstützung in jeder Phase des Prozesses.

Ob in Charlottenburg, Friedrichshain, Tempelhof oder darüber hinaus – wir sind Ihre Hausverwaltung in Berlin mit dem gewissen digitalen Extra.

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In 3 Schritten zu Ihrer WEG-Hausverwaltung

1.

Formular ausfüllen

Wir benötigen nur grundlegende Informationen über das zu verwaltende Objekt, um Ihnen blitzschnell ein unverbindliches WEG-Angebot zu machen.

2.

Angebot erhalten

Sofort nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Unser Team überprüft die Daten und Sie erhalten binnen weniger Tage ein individuelles Angebot mit Festpreisgarantie.

3.

Angebot prüfen

Nachdem Sie unser verbindliches Angebot erhalten haben, können Sie es in Ruhe prüfen. Über die Annahme des Angebots entscheidet dann die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft.

Wie viele Einheiten hat Ihre WEG?