dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.
Veröffentlicht am 02. Juli 2025
Der Wechsel der Hausverwaltung ist ein sensibles, aber oft notwendiges Thema – besonders in einer Metropole wie Berlin, wo Eigentümergemeinschaften (WEGs) mit den Herausforderungen eines angespannten Immobilienmarkts, wachsender Bürokratie und digitaler Umbrüche konfrontiert sind. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Hausverwaltung rechtssicher kündigen, welche Fristen gelten und wie Sie mit dydo Immobilien & Hausverwaltung Berlin einen reibungslosen Übergang sicherstellen – ganz gleich, ob Sie eine WEG oder ein Mietshaus vertreten..
Übersicht
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist kein einfacher Schritt, aber manchmal unvermeidlich. Typische Gründe sind:
Eine zuverlässige, moderne und lokal präsente Hausverwaltung ist in Berlin entscheidend für den Werterhalt Ihrer Immobilie und die Zufriedenheit von Eigentümern und Mietern.
Dank der WEG-Reform 2020 ist der Wechsel der Hausverwaltung heute deutlich einfacher geworden. Die neuen Regelungen geben Eigentümergemeinschaften mehr Rechte und machen den Prozess transparenter.
Dokumentieren Sie die Gründe für den Wechsel schriftlich. Dies erleichtert die Kommunikation mit Miteigentümern und hilft, eine neue Verwaltung auszuwählen, die Ihre Erwartungen besser erfüllt. Beispielsweise können wiederholte Verstöße oder mangelnde Digitalisierung klare Argumente sein.
Die Abberufung der Hausverwaltung erfolgt durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Laut § 26 Abs. 3 S. 1 WEG (WEG-Reform 2020) genügt hierfür eine einfache Mehrheit (>50% der Stimmen). Ein besonderer Grund ist nicht erforderlich, was den Prozess erleichtert.
Nach der Abberufung bleibt der Verwaltervertrag formal bestehen und muss separat schriftlich gekündigt werden, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachzuweisen. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag geregelt, beträgt aber laut WEG-Reform 2020 maximal sechs Monate nach der Abberufung, sofern kein kürzerer Zeitraum vereinbart ist.
Die Kündigungsfristen sind meist im Verwaltervertrag festgelegt. Üblich sind:
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich, z. B.:
Wichtig: Bei erstmaligen Verstößen kann eine Abmahnung erforderlich sein, bevor eine fristlose Kündigung rechtlich durchsetzbar ist. Dokumentieren Sie Verstöße mit Belegen (z. B. E-Mails, Protokolle) und Augenzeugen. Eine rechtliche Beratung, z. B. durch einen Anwalt oder die Haus & Grund Berlin, wird empfohlen, um Risiken zu minimieren.
Der Wechsel der Hausverwaltung erfordert zwei Beschlüsse:
Diese Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung gefasst oder im Umlaufverfahren beschlossen werden. Im Umlaufverfahren ist keine Einstimmigkeit erforderlich, sondern nur eine einfache Mehrheit, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes festlegt (§ 23 Abs. 3 WEG). Dies erleichtert den Prozess, insbesondere bei größeren WEGs.
dydo Immobilien & Hausverwaltung begleitet Eigentümer in Berlin und Umgebung beim gesamten Wechselprozess – professionell, transparent und mit umfassender Erfahrung. Mit über 5.000 verwalteten Einheiten in Berlin sind wir ein etablierter Partner für WEGs und Mietshausbesitzer.
In einer digital vernetzten Stadt wie Berlin erwarten Eigentümer und Mieter modernen Service. Unsere digitale Plattform bietet:
Ein Wechsel der Hausverwaltung muss kein Risiko sein, wenn er gut vorbereitet ist und von einem starken Partner begleitet wird. dydo Immobilien & Hausverwaltung bietet umfassende Beratung und Unterstützung in jeder Phase des Prozesses.
Ob in Charlottenburg, Friedrichshain, Tempelhof oder darüber hinaus – wir sind Ihre Hausverwaltung in Berlin mit dem gewissen digitalen Extra.
Wir benötigen nur grundlegende Informationen über das zu verwaltende Objekt, um Ihnen blitzschnell ein unverbindliches WEG-Angebot zu machen.
Sofort nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Unser Team überprüft die Daten und Sie erhalten binnen weniger Tage ein individuelles Angebot mit Festpreisgarantie.
Nachdem Sie unser verbindliches Angebot erhalten haben, können Sie es in Ruhe prüfen. Über die Annahme des Angebots entscheidet dann die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft.