dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.
Veröffentlicht am 01. August 2024
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die normalerweise von einem professionellen Verwalter übernommen wird. Dennoch gibt es Situationen, in denen die Eigentümer in Erwägung ziehen, die Verwaltung selbst zu übernehmen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Selbstverwaltung einer WEG und beantwortet zentrale Fragen.
Übersicht
Ja, die Hausverwaltung kann grundsätzlich von den Eigentümern selbst übernommen werden. Dies wird als "Selbstverwaltung" bezeichnet und bedeutet, dass die Eigentümergemeinschaft (WEG) die Aufgaben, die normalerweise einem externen Verwalter obliegen, eigenständig ausführt. Dies kann insbesondere bei kleineren WEGs eine sinnvolle Option sein, da die Anforderungen und der Verwaltungsaufwand überschaubar sind.
Das Konzept der WEG, wie wir es heute kennen, wurde in Deutschland erst 1951 mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingeführt. Vorher war es nicht möglich, rechtlich getrenntes Eigentum an Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus zu haben..
Eine WEG ohne Verwalter funktioniert, indem die Eigentümer selbst die notwendigen Verwaltungsaufgaben übernehmen. Diese Aufgaben umfassen:
Organisation der Eigentümerversammlungen
Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Durchführung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
Die Eigentümer können diese Aufgaben untereinander aufteilen oder einen Eigentümer als "Selbstverwalter" bestimmen, der die Hauptverantwortung übernimmt.
Nein, laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist es nicht erforderlich, einen externen Verwalter zu bestellen. Stattdessen obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der gesamten Gemeinschaft der Miteigentümer § 18 Abs. 1 WEG-Gesetz.
Ohne einen professionellen Verwalter vertreten die Eigentümer die WEG gemeinsam. Die Gemeinschaft kann einen oder mehrere Eigentümer bestimmen, die die Aufgaben der Verwaltung übernehmen und als Ansprechpartner für externe Parteien agieren.
Ja, eine Eigentümerversammlung kann auch ohne Verwalter durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Eigentümer selbst die Einladung verschicken, die Versammlung leiten und die Beschlüsse protokollieren. Es ist wichtig, dass die formalen Anforderungen gemäß WEG-Gesetz eingehalten werden, um die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu gewährleisten wie z.B
Einladung zur Eigentümerversammlung: Die Einladung muss fristgerecht und mit einer detaillierten Tagesordnung erfolgen, damit alle Eigentümer ausreichend informiert sind.
Teilnahmeberechtigung und Vollmachten: Es muss sichergestellt sein, dass nur berechtigte Personen an der Versammlung teilnehmen. Vollmachten müssen ordnungsgemäß vorgelegt werden, wobei nun auch Textform ausreichend ist.
Dokumentation: Beschlüsse müssen klar und eindeutig protokolliert und den Eigentümern zugänglich gemacht werden.
Weitere Themen wie z.B Teil-digitale Versammlungen, Umlaufbeschlüsse, Einhaltung der Nichtöffentlichkeit & Prüfung und Genehmigung von Abrechnungen müssen beachtet werden.
Darauf werden wir noch in einem zukünftigen Ratgeber genauer eingehen!
Die Selbstverwaltung birgt einige Fallstricke:
Formvorschriften: Versäumnisse bei der Einhaltung von Formvorschriften, z.B. bei der Einladung zu Eigentümerversammlungen, können zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen führen.
Haftung: Selbstverwalter haften für Fehler in der Verwaltung, was zu persönlichen Haftungsrisiken führen kann.
Streitigkeiten: Ohne einen neutralen Verwalter können Konflikte zwischen den Eigentümern intensiver und schwieriger zu lösen sein.
Kompetenz: Fehlendes Fachwissen in rechtlichen, technischen und kaufmännischen Fragen kann zu Problemen und finanziellen Nachteilen führen.
Sollten die Eigentümer sich entscheiden, einen externen Verwalter zu beauftragen, bringt dies einige Vorteile mit sich. Ein professioneller Verwalter übernimmt die gesamte administrative und technische Verwaltung der Immobilie, was insbesondere bei größeren Wohnanlagen und komplexeren Strukturen sinnvoll ist. Er kümmert sich um die Organisation der Eigentümerversammlungen, die Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnungen sowie um die Instandhaltung und Reparaturen des Gemeinschaftseigentums. Die Kosten für einen professionellen Verwalter variieren je nach Größe und Anforderungen der WEG, sind aber oft gut investiert, um langfristige Probleme und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Kosten einer WEG
Wenn Sie sich für einen externen Verwalter entscheiden, sollten Sie mehrere Angebote einholen und die Leistungen und Kosten vergleichen. Ein guter Verwalter sollte über Erfahrung und Fachwissen verfügen, transparente und faire Konditionen anbieten und eine gute Erreichbarkeit und Kommunikation gewährleisten. Empfehlungen von anderen Eigentümern oder Immobilienexperten können ebenfalls hilfreich sein, um einen passenden Verwalter zu finden. Mehr dazu auf: Wie finde ich einen guten Verwalter? Oder hier: WEG Angebote in Berlin