dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.
Veröffentlicht am 30. April 2024
Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums, sei es ein Wohngebäude oder eine Wohnanlage, ist eine komplexe Aufgabe. Oftmals wird diese Verantwortung an professionelle Hausverwaltungen übertragen. Doch was passiert, wenn die Zusammenarbeit mit der aktuellen Hausverwaltung nicht mehr den Erwartungen entspricht? Dank der WEG-Reform 2020 ist der Wechsel der Hausverwaltung nun dramatisch einfacher geworden. Hier ist ein praktischer Leitfaden in 3 Schritten, wie Eigentümergemeinschaften diesen Prozess angehen können.
Übersicht
Bevor der Wechsel der Hausverwaltung überhaupt in Betracht gezogen wird, ist es wichtig, sich auf die Suche nach potenziellen neuen Verwaltern zu begeben. Dies kann durch Recherche im Internet, Empfehlungen von anderen Eigentümern oder den Einsatz von spezialisierten Plattformen erfolgen. Sie können sich auch gerne über unseren Ratgeber zu diesem Thema informieren: Wie finde ich einen guten Verwalter - 10 Tipps?. Bei der Suche sollten Kriterien wie Erfahrung, Leistungsumfang, Referenzen und Kosten berücksichtigt werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Abberufung der aktuellen Hausverwaltung erfolgt in der Regel auf einer Eigentümerversammlung. Hierbei ist es wichtig, den Beschluss zur Abberufung rechtzeitig anzukündigen und alle Eigentümer darüber zu informieren. Die Abberufung erfolgt dann durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer. Gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann der Verwalter jederzeit abberufen werden, ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorliegen muss. Nach der Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch innerhalb einer bestimmten Frist, die im Vertrag festgelegt sein kann.
Nach der Abberufung der alten Hausverwaltung muss eine neue Verwaltung bestellt werden. Auch dies geschieht in der Regel auf einer Eigentümerversammlung. Die zur Wahl stehenden Verwalter haben die Möglichkeit, sich und ihre Leistungen vorzustellen. Die Eigentümergemeinschaft trifft dann einen Beschluss über die Bestellung des neuen Verwalters. Es ist wichtig, dass dieser Beschluss ebenfalls mit einer Mehrheit der Eigentümer gefasst wird.
Ein Wechsel der Hausverwaltung erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Durch die Beachtung der genannten Schritte kann ein reibungsloser Übergang vonstattengehen und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums auf ein neues Niveau gehoben werden.
Es gibt viele Gründe, warum eine Eigentümergemeinschaft sich für einen Wechsel der Hausverwaltung entscheidet. Häufig liegen diese in der Unzufriedenheit mit der aktuellen Leistung oder den Kosten. Manchmal ist auch der Wunsch nach alternativen Verwaltungsmodellen ausschlaggebend, wie etwa die Selbstverwaltung durch einen Eigentümer.
Insgesamt bietet die WEG-Reform 2020 den Eigentümergemeinschaften mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, wenn es darum geht, die Hausverwaltung zu wechseln. Durch die Vereinfachung des Prozesses können Eigentümer nun schneller und unkomplizierter reagieren, um die bestmögliche Verwaltung für ihr gemeinschaftliches Eigentum sicherzustellen.
Die WEG-Reform trat am 01. Dezember 2020 in Kraft.
Die Reform zielt darauf ab, die Verwaltung von Wohnungseigentum effizienter und zeitgemäßer zu gestalten.
Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1 WEG kann der Verwalter jederzeit von der Eigentümergemeinschaft abberufen werden, ohne einen wichtigen Grund.
Nach der Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch innerhalb von sechs Monaten